Pflegende Angehörige leisten Enormes – und brauchen selbst hin und wieder eine Pause. Genau dafür gibt es die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI.
Was wird übernommen?
Fällt die private Pflegeperson vorübergehend aus – durch Urlaub, Krankheit oder schlicht Erholungsbedarf – zahlt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzbetreuung. Anspruch besteht ab Pflegegrad 2.
Auch stundenweise möglich
Ein weit verbreiteter Irrtum: Viele glauben, die pflegende Person müsse mehrere Wochen ausfallen. Tatsächlich ist Verhinderungspflege auch stundenweise nutzbar – ideal für regelmäßige kleine Auszeiten.
Gemeinsames Jahresbudget seit 2025
Mit der Pflegereform 2025 wurden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengeführt. Das macht die Nutzung flexibler. Die genaue Höhe hängt von Ihrem Pflegegrad ab – wir helfen Ihnen, den Anspruch bei Ihrer Kasse zu klären.
Gut zu wissen: Wir übernehmen während der Verhinderungspflege sowohl die Haushaltshilfe als auch die Betreuung – alles aus einer Hand.
Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.



