Der Entlastungsbetrag ist eine der am häufigsten übersehenen Leistungen der Pflegeversicherung. Dabei stehen jedem Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 monatlich 131 € zu – zusätzlich zu anderen Leistungen. In diesem Beitrag erklären wir, wie Sie das Geld optimal einsetzen.
Was ist der Entlastungsbetrag genau?
Rechtsgrundlage ist § 45b SGB XI. Der Betrag ist zweckgebunden und darf unter anderem für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden. Dazu zählt genau die Art von Hilfe, die wir anbieten: Haushaltsführung, Einkäufe, Begleitung und Betreuung.
Drei typische Einsatzmöglichkeiten
- Haushaltshilfe: regelmäßige Reinigung, Wäsche und Ordnung im Zuhause.
- Alltagsbegleitung: Einkäufe, Botengänge und Begleitung zu Terminen.
- Betreuung: Gesellschaft, Gespräche und gemeinsame Spaziergänge gegen Einsamkeit.
Der häufigste Fehler: das Guthaben verfallen lassen
Nicht genutzte Monatsbeträge sammeln sich an und bleiben bis zum 30. Juni des Folgejahres erhalten. Wer das Angebot nie abruft, verschenkt am Ende bares Geld. Ein einfacher Weg, das zu vermeiden: eine feste, regelmäßige Unterstützung vereinbaren.
Praxistipp: Lassen Sie sich einmal jährlich Ihren Restbetrag von der Pflegekasse nennen – so behalten Sie den Überblick.
Wir rechnen die Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Für Sie entsteht in der Regel kein Eigenanteil und kein Papierkram.
Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.



