Pflegekasse-Leistungsrechner

Wählen Sie Ihren Pflegegrad und sehen Sie sofort, welche monatlichen Leistungen Ihnen zustehen – und wie Sie diese für unsere Haushalts- und Alltagshilfe nutzen können.

Ihr Pflegegrad:
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)131 €/Monat
Pflegegeld (§ 37 SGB XI)
Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI)42 €/Monat
Ihr Budget: bis zu173 €pro Monat

Schon mit Pflegegrad 1 stehen Ihnen Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel zu.

Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)131 €/Monat
Pflegegeld (§ 37 SGB XI)347 €/Monat
Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI)42 €/Monat
Ihr Budget: bis zu520 €pro Monat

Zusätzlich bis zu 1.685 € im Jahr für Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI, ab Pflegegrad 2).

Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)131 €/Monat
Pflegegeld (§ 37 SGB XI)599 €/Monat
Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI)42 €/Monat
Ihr Budget: bis zu772 €pro Monat

Zusätzlich bis zu 1.685 € im Jahr für Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI, ab Pflegegrad 2).

Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)131 €/Monat
Pflegegeld (§ 37 SGB XI)800 €/Monat
Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI)42 €/Monat
Ihr Budget: bis zu973 €pro Monat

Zusätzlich bis zu 1.685 € im Jahr für Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI, ab Pflegegrad 2).

Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)131 €/Monat
Pflegegeld (§ 37 SGB XI)990 €/Monat
Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI)42 €/Monat
Ihr Budget: bis zu1163 €pro Monat

Zusätzlich bis zu 1.685 € im Jahr für Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI, ab Pflegegrad 2).

Kostenlos beraten lassen

Stand: Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr – die konkrete Höhe hängt von Ihrer Situation und Pflegekasse ab. Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab.

Häufige Fragen

Ihre Fragen, kurz beantwortet

Was ist der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI?
Der Entlastungsbetrag ist eine gesetzliche Leistung der Pflegeversicherung in Höhe von 131 € pro Monat. Er steht Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu und kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – wie unsere Haushalts- und Alltagshilfe – eingesetzt werden.
Ab welchem Pflegegrad habe ich Anspruch?
Bereits ab Pflegegrad 1. Alle Menschen mit anerkanntem Pflegegrad, die zu Hause leben, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag – unabhängig davon, ob sie zusätzlich Pflegegeld erhalten.
Rechnen Sie direkt mit der Pflegekasse ab?
Ja. Als anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag rechnen wir die Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – ganz gleich, ob AOK, TK, BARMER, Knappschaft oder eine andere Kasse. Für Sie entsteht in der Regel kein Aufwand.
Was passiert mit nicht genutztem Entlastungsbetrag?
Nicht genutzte Monatsbeträge verfallen nicht sofort – sie werden angesammelt. Der Restbetrag eines Jahres kann noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.
Kontakt

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Lassen Sie sich persönlich beraten. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden und besprechen gemeinsam, wie wir Sie unterstützen können.

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