Verhinderungspflege: Entlastung, wenn Angehörige pausieren
Pflegende Angehörige brauchen auch mal eine Pause. Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI übernimmt die Kosten für eine Ersatzbetreuung – wir springen gern für Sie ein.
Was ist Verhinderungspflege?
Wird ein pflegebedürftiger Mensch zu Hause von Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen versorgt, kann diese Pflegeperson einmal verhindert sein – durch Urlaub, Krankheit oder einfach den Bedarf nach Erholung. Für genau diese Fälle gibt es die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI.
Wie hoch ist der Anspruch?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten einer Ersatzbetreuung bis zu einem jährlichen Höchstbetrag. Seit der Pflegereform 2025 werden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbudget geführt, das flexibler eingesetzt werden kann. Die genaue Höhe hängt von Ihrem Pflegegrad und Ihrer Situation ab – wir prüfen das gemeinsam mit Ihnen.
So unterstützen wir Sie
- Stundenweise Betreuung, wenn Angehörige eine Auszeit brauchen
- Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung während der Vertretung
- Hilfe bei Antrag und Abrechnung mit der Pflegekasse
Stand: Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr – die konkreten Beträge und Voraussetzungen klärt Ihre Pflegekasse im Einzelfall.
Brauchen Sie eine Vertretung für die Pflege?
Wir übernehmen zuverlässig – und helfen Ihnen, die Verhinderungspflege bei Ihrer Kasse geltend zu machen.
Ihre Fragen, kurz beantwortet
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Wie hoch ist die Leistung?
Wofür kann ich sie nutzen?
Muss die Angehörige mehrere Wochen ausfallen?
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Lassen Sie sich persönlich beraten. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden und besprechen gemeinsam, wie wir Sie unterstützen können.
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