Betreuungsverfügung

Legen Sie fest, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll – falls es doch einmal nötig wird.

Wofür ist das?

Betreuungsverfügung

Sollte trotz allem einmal eine rechtliche Betreuung durch das Gericht notwendig werden, bestimmen Sie mit der Betreuungsverfügung im Voraus, wen das Betreuungsgericht als Betreuerin oder Betreuer einsetzen soll – oder ausdrücklich nicht. Auch Wünsche zu Ihrer Lebensgestaltung können Sie festhalten.

Anders als die Vorsorgevollmacht überträgt die Betreuungsverfügung keine Vollmacht, sondern bindet das Gericht bei seiner Auswahl. Sie ist eine sinnvolle Ergänzung – besonders, wenn Sie keine Vollmacht erteilen möchten, oder als Absicherung, falls eine Vollmacht einmal nicht ausreicht.

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